Kennzeichenscanner im automatisierten Einsatz zur Verfolgung von Straftaten

30.10.2019


Die CDU Stormarn hat auf ihrem Kreisparteitag 2019 in Großhansdorf mit großer Mehrheit beschlossen, die Landesregierung in Kiel dazu aufzufordern, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass so genannte Kennzeichenscanner zur Verfolgung von schweren Straftaten eingesetzt werden dürfen.
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Der Kreistagsabgeordnete Dennis Möck aus Badendorf, der den Antrag eingebracht hat, sagte in seiner Begründung, dass Kfz-Kennzeichen von automatisierten Systemen erfasst und mit dem Datenbestand der Polizei abgeglichen werden könnten. Dies könnte bei der Täterermittlung von Straftaten wie zum Beispiel Wohnungseinbruchsdelikten oder dem Diebstahl von Fahrzeugen helfen. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht sei die Nutzung von Kennzeichenerfassungssystemen durch die Bundesländer jedoch stark eingeschränkt worden.

Deshalb sei, so Möck, eine Änderung des Strafrechts beziehungsweise Strafprozessrechts wünschenswert. Der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz würde beim Einsatz der automatisierten Scanner selbstverständlich gewahrt.